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Stephan Cleves, Rechtsanwalt
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0209 318 6060
kanzlei@rechtsanwalt-cleves.de

Zugänglichkeit

Barrierefreiheit

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website rechtsanwalt-cleves.de.

Stand der Erklärung: 10. September 2026.

Stand der Vereinbarkeit

Die Website ist auf die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie auf die für Websites einschlägigen Anforderungen der EN 301 549 ausgerichtet.

Automatisierte Prüfungen werden durch manuelle Kontrollen von Tastaturbedienung, Vergrößerung, responsiver Darstellung, Fokusführung und reduzierter Bewegung ergänzt.

Umgesetzte Maßnahmen

Die Seiten verwenden eine klare Überschriftenstruktur, semantische HTML-Elemente, sichtbare Fokusmarkierungen und ausreichend große Bedienelemente. Inhalte lassen sich mit Tastatur und Touch bedienen. Text und Layout passen sich kleinen Bildschirmen und einer Textvergrößerung an.

Bewegte Inhalte können pausiert werden. Bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ werden Parallax- und Einblendeffekte abgeschaltet.

Dokumente

Die ältere PDF- und Word-Fassung der anwaltlichen Vollmacht ist möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Deshalb steht der vollständige Inhalt zusätzlich als barrierefreie HTML-Fassung zur Verfügung.

Rückmeldung

Sollten Sie auf eine Barriere stoßen oder Informationen in einer anderen Form benötigen, melden Sie sich bitte bei der Kanzlei.

Telefon: 0209 318 6060
E-Mail: kanzlei@rechtsanwalt-cleves.de

Technische Grundlagen

Maßstab der Prüfung sind insbesondere die WCAG 2.2. Informationen zum deutschen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bereit.

Rechtsanwalt Stephan Cleves

Fachanwalt für Familienrecht

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